Gartenfreunde am Teufelsmoor e.V.
Mitgliederversammlung 2026

Unterlagen zur Mitgliederversammlung am 01.03.2026


Liebe Gartenfreunde,

nachstehend stehen Euch zur Vorbereitung der nächsten Mitgliederversammlung am 01.03.2026 die folgenden Unterlagen zur Tagesordnung  zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!


Wann? Am 01.03.2026 um 14:00 Uhr 

Wo? Frei Waldorfschule Lindenstraße, Lindenstraße 55, OHZ


Viele Grüße

Der Vorstand



Kurze Anmerkungen zur Anpassung der Vereinsvorschriften


Die Satzungsänderung ist zwingend notwendig um eine eigenständige Wassersparte im Verein bilden zu können.


Bei dieser Gelegenheit können in der Satzung auch die vom Bundesverband der Kleingärtner empfohlenen Inhalte angepasst bzw. aufgenommen werden. In Bezug z.B. auf die zeitgemäße elektronische Kommunikation können die Regularien getroffen werden.


Folgende wesentlichen Änderungen enthält der neue Satzungsentwurf:

  • Ergänzung des Vereinszweck hinsichtlich der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes,

  • Möglichkeit der Bildung von Sparten, insbesondere einer Wassersparte,

  • Die Schaffung der Möglichkeit/Pflicht zum Erlass von mehreren Ordnungen zur eindeutigen Regulierung des Vereinsleben,

  • Aufnahme der geltenden Datenschutzbestimmungen


Durch den Erlass von Ordnungen haben wir als Verein die Möglichkeit die Inhalte der bisher getroffenen Einzelbeschlüsse der Mitgliederversammlung an zentraler Stelle für alle Mitglieder einfach nachvollziehbar zu vereinen und ggf. auch weiterreichende konkretere Regeln für Vereinsleben zu treffen. 


Der Vorteil von Regelungen durch Ordnungen im Gegensatz zur Satzung ist ,dass bei Änderungen von Ordnungen nicht das Amtsgericht und Finanzamt mittels Notar einbezogen werden muss und wir dadurch erheblich Zeit und Geld sparen. Die Empfehlung des Bundesverband der Kleingärtner ist deshalb ausdrücklich, die Inhalte der Satzung möglichst auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken. Dies haben wir als Vorstand bei der Weiterentwicklung unser Satzung als Maßstab genommen ohne die Inhalte der bisherige Satzung unberücksichtigt zulassen.